
Mehr Parkzeit in der Aachener Innenstadt:
In der Aachener Innenstadt darf künftig länger geparkt werden. Der Stadtrat hat beschlossen, die Höchstparkdauer in der Tarifzone eins von einer auf maximal vier Stunden zu erhöhen, so der BRF. Die Regelung gilt für alle Straßen innerhalb des Alleenrings und angrenzende Bereiche wie die Zollamtstraße, die Hackländerstraße, die Friedlandstraße und die untere Burtscheider Straße. Bis es zur Umsetzung der Regelung kommt werden etwa drei Monate vergehen. Die Parkgebühren bleiben jedoch unverändert. Pro angefangener Stunde fallen wie bisher drei Euro an.
In der Aachener Innenstadt darf künftig länger geparkt werden. Der Stadtrat hat beschlossen, die Höchstparkdauer in der Tarifzone eins von einer auf maximal vier Stunden zu erhöhen, so der BRF. Die Regelung gilt für alle Straßen innerhalb des Alleenrings und angrenzende Bereiche wie die Zollamtstraße, die Hackländerstraße, die Friedlandstraße und die untere Burtscheider Straße. Bis es zur Umsetzung der Regelung kommt werden etwa drei Monate vergehen. Die Parkgebühren bleiben jedoch unverändert. Pro angefangener Stunde fallen wie bisher drei Euro an.
29.06.25